Heute hat die kantonale Steuerverwaltung von Appenzell Ausserrhoden bestätigt, dass die Stiftung von direkten Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde befreit wird. Auch Erbschafts- und Schenkungssteuern muss die Stiftung keine bezahlen. Viel wichtiger jedoch: Wer die Stiftung finanziell unterstützt, kann diese Unterstützung von den Steuern absetzen. Von dieser Abzugsmöglichkeit profitieren alle natürlichen und juristischen Personen. Die Stiftung stellt für jede Zuwendung eine Bestätigung aus. Diese kann dann den Steuerbehörden als Beleg eingereicht werden.

Lassen wir gemeinsam die Linde Heiden neu erblühen.